Datenschutz-Reihe im FUB-Café (diesmal an der RUB): Anonym im Netz
In Zeiten einer totalen Netzüberwachung ist Verschlüsselung des Datenverkehrs alleine nicht mehr ausreichend. Mit der Vorratsdatenspeicherung werden IT- und TK-Provider dazu verpflichtet, sämtlicher Verbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern. Der “Rechtsstaat” wird damit zum “Präventivstaat”, die Unschuldsversvermutung umgedreht. Dies erlaubt es den Behörden unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr etwa detaillierte Kommunikationsprofile (”wer-mit-wem”) zu erstellen.

